Qualifikation
Die Anerkennung als innewohnende pädagogische Fachkraft (Erziehungsstelle) ergibt sich aus den unterschiedlichen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer, z.B.:
- Staatlich anerkannte Erzieher*innen
- Staatlich anerkannte Dipl. Sozialpädagog*innen
- Staatlich anerkannte Dipl. Sozialarbeiter*innen
- Dipl. Pädagog*innen
- Dipl. Psycholog*innen
- Heilpädagog*innen
- Dipl. Religionspädagog*innen
- Absolventen mit Bachelor-Abschluss der Fachrichtung Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Pädagogik und Psychologie und Kindheitspädagogik
- Absolventen von Masterstudiengängen mit entsprechendem Abschluss mit Schwerpunkt Sozialarbeit und -pädagogik, Pädagogik und/ oder Psychologie
- Heilerziehungspfleger*innen und Heilerzieher*innen